Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Engelskirchen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt. Da das Rathaus der Gemeinde Engelskirchen zwischen den Feiertagen geschlossen ist, kann letztmalig am 23.12.2023 ein Kinderreisepass beantragt werden.
Ab 2024 können für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe beantragt werden. Beachten Sie unbedingt die Bearbeitungs- und Lieferzeiten von ca. 2-3 Wochen für den Personalausweis und von ca. 4-6 Wochen für den Reisepass.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburtsurkunde des Kindes
- das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein
- eventuell bereits vorhandener Kinderausweis/Kinderreisepass
- Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.
- biometrisches Passfoto mit hellem Hintergrund 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate)
Sollte sich das Aussehen eines Kindes während der Gültigkeitsdauer des Passes stark verändern, kann jederzeit ein neues Passbild angebracht werden.
Die Anforderungen an biometrische Passbilder können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html
Liegen bei der Beantragung des Kinderreisepasses alle erforderlichen Unterlagen vor, kann dieser direkt ausgestellt und mitgenommen werden.
Formulare
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- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Bearbeitungsdauer
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Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kosten
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Ausstellung: 13,00 €
Verlängerung und Änderungen: 6,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024