Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Herzogenrath

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung Reisen ins Ausland: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen. Kinderreisepass: Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Der Kinderreisepass gilt nicht für die visafreie Einreise in die USA .Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag vom Kind persönlich zu unterschreiben. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten: Ausstellung eines regulären Reisepasses Ausstellung eines Kinderreisepasses (gilt maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ausstellung eines Personalausweises Antragsteller nach Sorgerecht: Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftver-merk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen. Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht um-fassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen. Vorläufiger Reisepass: Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden. Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA. Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt, wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht. wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel). Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen. Gültigkeiten: Reisepass: vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre Kinderreisepass: 1 Jahr vorläufiger Reisepass: 1 Jahr Zweitpass: 6 Jahre Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer zu beantragen. Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden: Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45edf0a14a1fe16162fc3187b8c964f1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 35 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 35 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Beantragung: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. zusätzlich bei vorläufigem Reisepass: notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers) bei Verlust: Personalausweis oder Führerschein Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

    • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
      • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
      • jünger als 12 Jahre alt ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

    Hinweis:
    Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.

    • Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
    • Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
    • Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
    • Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

    Hinweis:
    Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Reisepass/Zweitpass: vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 60,00 Euro Kinderreisepass: Neuausstellung: 13,00 Euro Verlängerung: 6,00 Euro vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de