Kinderreisepass AusstellungOnline erledigen

    Kinderreisepass

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Terminvergabe online

    Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 nicht mehr möglich. Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen. 

    Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen finden Sie unter

    • Personalausweise
    • Reisepass

    oder der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig. 
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a0688cc631ec30f7d30634362a9b0f14

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Auskunft Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Moers

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moers

    Fristen

    Hinweise für Moers

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de