Ausweis: Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Willich
Ab dem 01.01.2024 entfällt diese Dokumentenart. Anstelle eines Kinderreisepasses können Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind beantragen.
Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Das kann ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.
Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn
- die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist
- der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist
- der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
- Eintragungen bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen
Ein Kinderreisepass kann verlängert werden, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.
Bei Kindern ändert sich das Aussehen teilweise sehr schnell. Um bei der Passkontrolle - bei der Einreise ins Ausland - Identifikationsprobleme zu vermeiden empfiehlt sich evtl. die Aktualisierung des Passbildes im Kinderreisepass.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Anträge auf Ausstellung eines Kinderreisepasses können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Unterlagen:
- bisheriger Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigen und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ggfs. ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung anwesend sein
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen
- Der Antrag wird vor Ort von der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen
- Der Kinderreisepass wird im Stadtteilbüro in der Regel direkt gefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können
- Sie können den Kinderreisepass dann im Stadtteilbüro abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses vorlegen. Dieser kann entwertet und überlassen werden oder wird vernichtet
Fristen
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Seit dem 01.01.2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verlängert werden, jedoch maximal ein Jahr und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Er kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild verlängert bzw. aktualisiert werden.
Bearbeitungsdauer
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- 15 Minuten (Der Kinderreisepass wird im Stadtteilbüro in der Regel direkt gefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. )
Kosten
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- Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt: 13,00€
- Die Gebühr für eine Verlängerung oder Aktualisierung beträgt: 6,00€
- Die Gebühr verdoppelt sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird: 26,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder z. B. in die USA kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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