Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass Ausstellung

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Gemäß der Neuregelung zum 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Dennoch bleibt die entsprechende Dienstleistungsseite eine Zeit lang weiterhin bestehen und wird zur reinen Informationsseite umfunktioniert.

    Der "Kinderreisepass" wurde gesetzlich abgeschafft. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU seit dem 01.01.2024 nur noch den elektronischen Reisepass. Kinder können auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass erhalten.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ccc4c878c4df95ff4d58d8d15dc2af64

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Fristen

    Hinweise für Brüggen

    Ein Kinderreisepass ist maximal ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes. Hinweis: Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de