Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Der Kinderreisepass ist von beiden Sorgeberechtigten - Mutter und Vater - oder dem Vormund zu beantragen, das Kind muss ebenfalls persönlich anwesend sein. Bitte zur Identifizierung den Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Wenn nur ein Elternteil im Bürgerbüro den Antrag stellt, muss der andere Elternteil eine Einverständniserklärung unterschreiben. Damit die Unterschrift überprüft werden kann, ist der Personalausweis/Reisepass des abwesenden Elternteils vorzulegen (bitte auf Unterschriftsgleichheit von Ausweis und Einverständniserklärung achten).
Ab dem 10. Lebensjahr ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes erforderlich (vorher optional), das Kind muss zur Identifizierung auch schon vor dem 10. Lebensjahr immer mit bei der Beantragung dabei sein.
Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird der Sorgerechtsbeschluss benötigt. Bei Bestehen einer Vormundschaft ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Merkblatt für die Beantragung von Ausweisen für minderjährige Kinder.
Bei nicht verheirateten Eltern, die beide das Sorgerecht haben, ist die Sorgeerklärung des Vaters im Original bei Antragstellung erforderlich. Diese Sorgeerklärung kann für das gemeinsame Kind beim Jugendamt beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung 1 Jahr. Der Kinderreisepass kann maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Verlängerung:
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um 1 Jahr verlängert werden, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.
Aktualisierung:
Es besteht die Möglichkeit das Foto und die Größe zu aktualisieren.
Auch bei der Aktualisierung und der Verlängerung muss das Kind dabei sein, zu dem muss der Kinderreisepass noch gültig sein.
Es ist immer ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6. Monate) erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ggf. ausgefüllte Einverständniserklärung
- Geburts- oder Abstammungsurkunde bei der Erstbeantragung
- ggfs. Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormundes
- ggfs. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- 1 biometrietaugliches aktulles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
hier können Sie Ihre Fotos erstellen lassen:
- Studio 86
- Foto Schatz
- Mister Minit
- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) - digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder können nicht verwendet werden.
- außerdem muss das Kind (Passbewerber) bei der Beantragung persönlich dabei sein
Formulare
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- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:
- Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
- das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
- jünger als 12 Jahre alt ist
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich mit Ihrem Kind bei einer Passbehörde beantragen.
- Sie müssen den Kinderreisepass zusammen mit Ihrem Kind persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.
- Beide Eltern müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch das andere Elternteil vertreten lassen.
- Der Antrag wird vor Ort von der Bearbeiterin/dem Bearbeiter aufgenommen. Ihr Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Eine Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
- Sie können den Kinderreisepass dann in der Passbehörde abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde identifizieren und eine Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen den alten Kinderreisepass Ihres Kindes beim Empfang des neuen Kinderreisepasses abgeben.
Fristen
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Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Bearbeitungsdauer
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Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
Kosten
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Kinderreisepass: 13,00 €
Aktualisierung/ Verlängerung: 6,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024