Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Ggf. sind am Verkehr teilnehmende Personen umzuleiten.

    Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag. Diesen finden Sie auf dieser Seite.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich dort die Baustelle befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2b1a70bf3a8065791d3f47880ea91abc

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    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 6 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Baustellenabsicherung (Rahmengebühr) 25,00 - 767,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de