Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Baustellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Ggf. sind am Verkehr teilnehmende Personen umzuleiten.
Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag. Diesen finden Sie auf dieser Seite.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn sich dort die Baustelle befindet), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 6 StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen