Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
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Ansprechpartner
Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-20600
Fax: 0571 807-30852
erforderliche Unterlagen
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die bestandskräftige Feststellung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. AufenthG
§ 3 Abs. 1 AsylG
§ 12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 48 AufenthV
§ 52 Abs. 3 AufenthV
§ 29 Abs. 2 AufenhtG
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
Verfahrensablauf
Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
- Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stichwörter
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