Meldebescheinigung
Hinweise für Langenberg
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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