Meldebescheinigung

    Meldebescheinigung

    Hinweise für Troisdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist.

    Meldebescheinigung nach § 18 BMG

    Darüber hinaus kann auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung über die eigenen Meldedaten ausgestellt werden.
    Es ist auch möglich, eine Familienbescheinigung mit Ehepartner/in und minderjährigen Kindern auszustellen, die im selben Haushalt leben.
    Wird die Melde-/ Haushaltsbescheinigung vom Arbeitsamt oder Jobcenter verlangt, kann diese gebührenfrei ausgestellt werden. Als Nachweis muss vom Antragssteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden.

    Erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung)

    Diese enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über den Familienstand, die Konfession und Staatsangehörigkeit.

    Lebensbescheinigung

    Bei vielen Rententrägern reicht die Vorlage einer Meldebescheinigung aus. Verlangt der Rententräger ausdrücklich eine Lebensbescheinigung, kann diese erteilt werden. Dies ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache möglich.

    Online Antrag

    Eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch online beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b377609069b01984b6e996fd72b29dd8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 1a

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 900-900

    Fax: 02241 900-887

    E-Mail: buergeramt@troisdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    • Gültiges Ausweisdokument
    • ggf. schriftliche Aufforderung vom Arbeitsamt oder Jobcenter
    • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie

    Formulare

    Hinweise für Troisdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Troisdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Troisdorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Die Lebensbescheinigung kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache ausgestellt werden; eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Troisdorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Troisdorf

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Troisdorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de