Meldebescheinigung

    Meldebescheinigung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
    Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. 

    Einfache Meldebescheinigung

    Diese enthält folgende Daten:

    • alle Namen
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf

    Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine einfache Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.

    Erweiterte Meldebescheinigung

    Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

    • Familienstand
    • Staatsangehörigkeit
    • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf

    Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage z.B. bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

    Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.
    Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine erweiterte Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.
    Sollten Sie aus Eitorf verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.

    Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)

    Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

    • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
    • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)

    Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.

    Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung

    Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

    • Staatsangehörigkeit
    • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
    • Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist

    Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e517b8b44d97ce2a68d67cba255ed92

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    >>> WICHTIGER HINWEIS

    In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de