Deutsche StaatsangehörigkeitOnline erledigen

    Deutsche Staatsangehörigkeit

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig, sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Heinsberg haben. 

    • Feststellungsverfahren (Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises): Im Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder von Amts wegen verbindlich festgestellt. Dadurch unterscheidet sich dieses Verfahren vom Einbürgerungsverfahren, bei dem die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. 
    • Erklärungserwerb (ab 20.08.2021): Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (= nach dem 23.05.1949) geboren wurden, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abgabe einer Erklärung erwerben, wenn sie aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt/Abstammung erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

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    Version

    Technisch geändert am 12.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Feststellungsverfahren:

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihren Antrag folgende Antragsvordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg senden:

    • Antrag F: Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren   
    • Antrag FK: Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
    • Anlage V: Angaben zu deutschen Vorfahren (eine Anlage je Vorfahre)
    • Vollmacht: zur Bevollmächtigung eines Dritten

    Bitte fügen Sie dem Antrag zudem alle Nachweise bei, die belegen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. wie Sie diese erworben haben (z. B. Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren deutschen Vorfahren, Ausweisdokumente, usw.).

    Weitere Informationen können dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden, welches auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter "Staatsangehörigkeitsausweis > Vordrucke" zum Download bereitgestellt wird.  

    Erklärungserwerb:

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Erklärungen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihre Erklärung die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen (Erklärung_EER, Anlage_EER, Anlage_AV) und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Feststellungsverfahren:

    Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro. Für die Ablehnung des Antrages entstehen i. d. R. Gebühren in Höhe von 25,00 Euro. Wird der Antrag zurückgenommen, nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits begonnen wurde, werden i. d. R. ebenfalls Gebühren in Höhe von 25,00 Euro fällig.

    Erklärungserwerb:

    Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de