elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Die eID-Karte soll die Lücke für EU-Staatsangehörige schließen, die in Bezug auf den elektronischen Identitätsnachweis zwischen dem Personalausweis (deutsche Staatsangehörige) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Staatsangehörige) besteht. Die eID-Karte sorgt dafür, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Wichtig
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und kein Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Aktivierung des Online-Ausweises und Rücksetzung der PIN
Ihren Online-Ausweis können Sie innerhalb der Öffnungszeiten im Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen und Ihre PIN neu setzten.
Alter und Gültigkeit
Die Beantragung ist ab der Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig möglich. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre und kann nicht verlängert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4
Stichwörter
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