elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

    elektronische Dokumente

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

    Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de961603404220decf9a8dcecb958f5d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Sie sind Bürger*in der EU oder des EWR und sind mindestens 16 Jahre alt und besitzen ein gültiges Identitätsdokument Ihres Heimatstaates (z.B. Reisepass oder Personalausweis). In  Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • eID-Karte EU/EWR: 37,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 01.November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de