Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE

    Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.



    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE

    Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
    Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
    Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
    Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dbcc7ea4f0d6fdac222be666691c076d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

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    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
    • gültiger Führerschein,
    • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5  Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
    • ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
    • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    • testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
    • ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    • Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
    • gültiger Führerschein

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    42,60 €
    evtl.   8,70 € vorläufige Fahrberechtigung
    evtl. 28,60 € BKrFQG
    evtl. 30,00 € Expressgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de