Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E
Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Gültigkeit einer befristet erteilten Fahrerlaubnis kann auf Antrag verlängert werden. Dies gilt für Lkw (Klassen C1, C1E, C oder CE), Busse (Klassen D1, D1E, D oder DE) sowie für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).
Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der zu verlängernden Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem sie endet. Da mit der Verlängerung ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis stellen. Die Verlängerung kann allerdings frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer beantragt werden. Hierzu bedarf es in jedem Fall Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Neuerteilung in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist. Bis zu 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original
- Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV im Original
- ggf. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung
Zusätzlich bei Verlängerung von D-Klassen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (Belegart "O"; zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus: Nachweis einer erweiterten Untersuchung (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung im Original
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 43,90 € und 59,20 € Die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der Qualifikation / der Weiterbildung für Berufskraftfahrer kostet 32,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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