Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.

    Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite. Sie können hier mit ePayment zahlen, müssen aber leider noch wegen des Fotos und der Unterschrift, die die Straßenverkehrsbehörde an die Bundesdruckerei senden muss, den Antrag am Ende ausdrucken und mit Anlagen zuschicken.

    Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_39c741d1011b0912ed385e8cc1dc5b29

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre) - Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE) Für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E und DE: - vollständig ausgefüllter Antrag - Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Lichtbild - Kopie des aktuellen Führerscheines - augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre) - ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Leistungstest (nur für die D-Klassen; im Original, nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs - polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) 43,90 Euro bis 54,10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de