Vorläufiger Personalausweis / Reisepass
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Hinweis
- Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt (DLZ) vor dem Aufruf von Ihnen selbst an dem "Speed Capture"-Gerät aufgenommen werden
- Nach der Benutzung des Speed Capture Gerätes ist noch eine Vorsprache bei einer*einem Sachbearbeiter*in erforderlich
- Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen KEIN Lichtbild mehr mitzubringen!
- Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt
- Kinder: Die Nutzung ist erst ab einer Größe über 1,20 Meter zu empfehlen
Allgemeine Informationen
- Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen durch die Bundesdruckerei in Berlin nach ungefähr drei bis vier Wochen.
- Wird sofort ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses.
Vorläufiger Reisepass
- Nur möglich, wenn kein Express-Reisepass (Lieferzeit ungefähr 4 Tage, Aufpreis 32,00 €) ausreicht
- Geeignete Nachweise dafür vorlegen
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer
- Vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate gültig
- Vorläufiger Reisepass: höchstens 12 Monate gültig
Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen, finden Sie auf den Serviceseiten Personalausweis und Reisepass.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Passgesetz (PassG), Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Die Ausstellung vorläufiger Dokumente erfolgt in der Regel sofort.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Dortmund
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe