Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1049bb4717b0e924a5748120f9f8888d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    Fax: +49 5258 507-1900

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    Fax: +49 5258 507-1900

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
    • Personalausweis, alter Reisepass oder Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
    • bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten

    Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Wenn Sie einen Reisepass früher benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen (4 Werktage Bearbeitungszeit).

    In Notfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (siehe vorläufiger Reisepass).

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    • Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
    • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
    • Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de