Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Hövelhof
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expressreispasses nicht mehr möglich ist!
Akzeptiert Ihr geplantes Urlaubsland einen vorläufigen Reisepass? Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes in der Rubrik: Reise- und Sicherheitshinweise.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Mitzubringen sind:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Flugticket/ Reisebestätigung
- Es ist nur möglich, wenn ein Expressreisepass zeitlich (5 Tage vor Reisebeginn) nicht mehr möglich ist!
Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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26,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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