Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expressreispasses nicht mehr möglich ist!

    Akzeptiert Ihr geplantes Urlaubsland einen vorläufigen Reisepass? Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes in der Rubrik: Reise- und Sicherheitshinweise.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Mitzubringen sind:

    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
    • und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Personalausweis,
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
    • Flugticket/ Reisebestätigung
    • Es ist nur möglich, wenn ein Expressreisepass zeitlich (5 Tage vor Reisebeginn) nicht mehr möglich ist! 

    Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

    Bei der Antragsstellung einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

    Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hövelhof

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    26,00 €

    Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de