Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 €
- einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 €
- einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 €
- einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 €
- einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 €
- die Änderung eines Reisepasses in Höhe von 6,00 €
Bezahlung:
Es stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
- Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Vorläufiger Reisepass:
- Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
- Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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