Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wo muss ich meinen Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses / Expressreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind
- Personalausweis
- ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm (nicht älter als sechs Monate!)
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (für Kinderreisepass* oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
* [Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2024 entfallen.]
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Preußisch Oldendorf
- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
- In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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