Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Einen Reisepass können Sie im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp beantragen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind:
- das bisherige Dokument (Personalausweis oder Kinderreisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (für Kinderreisepass oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 Euro (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 Euro (Laufzeit: 10 Jahre).
- In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Welche Staaten die Einreise oder den Transit mit einem Reisepass ermöglichen, ist anhand der Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes ersichtlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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