Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
erforderliche Unterlagen
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- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, frontal aufgenommen und biometrietauglich
- der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 18 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei Antragstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 8 Wochen. Die Stadt hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Kosten
26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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