Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Rosendahl
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Dieser wird direkt bei Beantragung ausgestellt und kann höchstens für ein Jahr ausgestellt werden. Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird.
Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- wenn vorhanden, bisheriger Reisepass
- ein biometrietaugliches aktuelles Passbild
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
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Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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26,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe