Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Olfen
Beschreibung
Hinweise für Olfen
Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit.
Bei Jugendlichen unter 18. Jahren wird eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigt.
Falls Sie Ihr Passfoto selbst digital aufnehmen und bearbeiten möchten, können Sie die Freeware Passbildgenerator verwenden, um normkonforme Passbilder zu erstellen.
Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen.
Gültigkeit
- Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums des Inneren und für Heimat:
Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-9301
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-131
erforderliche Unterlagen
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Ein persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) ist erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass bzw. Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Eine/n Erziehungsberechtigte/n bei unter 18-Jährigen (bitte beachten Sie hierbei die notwendige Einverständniserklärung)
- zusätzlich kann eine Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Eheschließungsurkunde bei Verheirateten/Geschiedenen sowie ggf. Namensänderungserklärung verlangt werden
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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Die Kosten für einen Reisepass sind unterschiedlich:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- danach: 70 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
- 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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