Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Reisepass

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
    Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern, noch über die Dauer des Aufenthaltes, eine bestimmte Gültigkeit besitzen muss. Die genauen Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ist bei Antragstellung im Bürgeramt zu leisten.

    Gültigkeitsdauer: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.

    Die Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. drei bis sechs Wochen.

    Vorläufiger Reisepass

    In dringenden Einzelfällen (Reiseantritt innerhalb von vier Tagen) kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
    Es muss aber eine Reisebestätigung vorgelegt werden. Aus der Buchung muss hervorgehen, dass der Reiseantritt kurzfristig ist.

    Express-Reisepass

    Außerdem besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Er ist in drei bis fünf Werktagen zur Abholung bei der Stadt bereit.

    Selbstbedienungsterminal

    Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.

    Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b4625a0b60d95b647d93371a89a0e58f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 37,50 EUR
    • Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 70,00 EUR
    • Express-Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 69,50 EUR
    • Express-Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 107,00 EUR
    • vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
    • Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u.  Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de