Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.

    Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Antragsteller ist derjenige, für den das Dokument ausgestellt werden soll.

    Es besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Reisepasses, die Bearbeitungszeit beträgt 4 Werktage nach Antragseingang bis spätestens 11:00 Uhr.

    In Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass bei Vorlage der Dringlichkeit (Reise Buchungsbestätigung o.ä.) ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9aa1149358c6f359ef6e8518d6be4dd7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 830

    Fax: 02434 83-399

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

    • Ausweisdokument

    • Geburtsurkunde (aktuelle)

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wegberg

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wegberg

    Reisepassantrag für Minderjährige
    Die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist unbedingt erforderlich. Der Reisepassantrag für Minderjährige muss von einem gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.

    Verlust des (Kinder)-Reisepasses
    Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

    Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

    Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

    Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

    Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig zum Inhaber zurückgelangt.

    Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.

    Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.

    • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
    • Ihren Führerschein
    • Ihr Familienstammbuch
    • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

    Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Wegberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wegberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de