Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_546c66d0a2ed9cbd0c258385aae68a2b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    Fax: 02404 57999361

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Benötigt werden:

    • der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
      • Geburts-/Abstammungsurkunde
      • Heirats-/Eheschließungsurkunde
      • vorläufiger Bundespersonalausweis
      • Reisepass
      • Führerschein
    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)

    HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Reisepass

    • 70,00 €
    • 37,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Reisepass mit 48 Seiten

    • 92,00 €
    • 59,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Express Reisepass

    • 102,00 €
    • 69,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Express Reisepass mit 48 Seiten

    • 124,00 €
    • 91,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    vorläufiger Reisepass

    • 26,00 €

    Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

    Gültigkeitsdauer:

    Reisepass:

    • 10 Jahre
    • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    vorläufiger Reisepass:

    • 1 Jahr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de