Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Benötigt werden:
- der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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Reisepass
- 70,00 €
- 37,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Reisepass mit 48 Seiten
- 92,00 €
- 59,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Express Reisepass
- 102,00 €
- 69,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Express Reisepass mit 48 Seiten
- 124,00 €
- 91,50 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
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Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
Reisepass:
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
vorläufiger Reisepass:
- 1 Jahr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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