Reisepass Ausstellung vorläufig
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort.
Alle Deutschen, die in Moers ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Reisepass beantragen.
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung (Formular steht als Download zur Verfügung) Ihrer Eltern. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir die Zustimmung des "alleinsorgeberechtigten Elternteils" sowie den Sorgerechtsbeschluss. Ist ein Elternteil verstorben, bitten wir Sie, das Familienbuch mitzubringen.
Was benötigen Sie?
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, Größe: 45 Millimeter mal 35 Millimeter Hochformat ohne Rand
- Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen
- bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin notwendig.
Ein vorläufiger Reisepass ist gemäß § 1 Abs. 2 Passverwaltungsvorschrift nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie den Pass sofort benötigt (zum Beispiel Vorlage der Reiseunterlagen) und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Wenn Sie Ihre Ausweise verloren haben oder diese Ihnen gestohlen wurden, bringen Sie bitte soweit vorhanden mit:
- Ihren Führerschein oder ein anders Lichtbilddokument
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen
- bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin notwendig.
Wichtig für USA-Reisende:
Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes.
Eine visafreie Einreise (Aufenthaltsdauer nicht länger als 90 Tage) ist nur mit einem regulären biometrietauglichen Reisepass (bordeauxfarben) möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653
E-Mail: Buergerservice@Moers.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Formulare
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Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
26 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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