Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Hinweise für Grefrath

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument. Vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert.

    Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen.

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.
    Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass vom Betroffenen selbst beantragt werden. Falls vorher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, muss bei Antragsstellung ein Identitätszeuge (z. B. die Eltern) anwesend sein.

    Vorläufige Reisepässe werden im Bürgerservice bei Antragsstellung sofort ausgestellt und sind bis zu einem Jahr gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 980-206

    Fax: +49 (0)2016 980-200

    E-Mail: buergerservice@niederkruechten.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grefrath

    Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt), Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen), Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige), Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige), Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Nachweis der zukünftigen Namensführung (bei Beantragung vor einer Eheschließung)

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Grefrath

    • Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grefrath

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch den Bürgerservice findet nicht statt.
    Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de