Beseitigung von Anlagen

    Beseitigung von Anlagen

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Was muss ich tun, wenn ich ein Gebäude beseitigen (abbrechen) möchte?

    Für die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist kein Genehmigungsverfahren durchzuführen, wenn diese

    • baulichen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren nach § 62 Absatz 1 BauO NRW 2018 errichtet oder geändert werden dürfen,
    • es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nach § 2 Absatz 3 BauO NRW 2018 handelt, oder
    • es sich um sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Meter, handelt.

    Für alle übrigen Gebäude und baulichen Anlagen ist die beabsichtigte Beseitigung (Abbruch) nach § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018 einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Bei allen Abbrucharbeiten müssen die Anforderungen der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie Bestimmungen auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften beachtet werden. Bei Abbrucharbeiten können unerwartete Schwierigkeiten in Bezug auf die Standsicherheit, des Umgangs mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, der abfallrechtlichen Bestimmungen oder von Arbeitsschutzbestimmungen auftreten. Sie sollten daher genau prüfen, ob das von Ihnen beauftragte Abbruchunternehmen nach Sachkunde und Erfahrung geeignet ist.

    Die Bezirkseinteilung entnehmen Sie dem Dokument "Bauordnungsbezirke Stadt Löhne" (Rubrik "Downloads").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_35e2955dceabcafab6480928753ae14f

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Für die Bearbeitung einer Beseitigungsanzeige ist ein vollständig ausgefüllter amtlicher Vordruck (Anzeige der Beseitigung von Anlagen) erforderlich; siehe Anlagen im Bereich "Downloads".

    Weiter muss ein Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens beigefügt werden. Der Beseitigungsanzeige muss bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beigefügt werden.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
    • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de