Beseitigung von Anlagen
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Was muss ich tun, wenn ich ein Gebäude beseitigen (abbrechen) möchte?
Für die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist kein Genehmigungsverfahren durchzuführen, wenn diese
- baulichen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren nach § 62 Absatz 1 BauO NRW 2018 errichtet oder geändert werden dürfen,
- es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nach § 2 Absatz 3 BauO NRW 2018 handelt, oder
- es sich um sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Meter, handelt.
Für alle übrigen Gebäude und baulichen Anlagen ist die beabsichtigte Beseitigung (Abbruch) nach § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018 einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Bei allen Abbrucharbeiten müssen die Anforderungen der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie Bestimmungen auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften beachtet werden. Bei Abbrucharbeiten können unerwartete Schwierigkeiten in Bezug auf die Standsicherheit, des Umgangs mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, der abfallrechtlichen Bestimmungen oder von Arbeitsschutzbestimmungen auftreten. Sie sollten daher genau prüfen, ob das von Ihnen beauftragte Abbruchunternehmen nach Sachkunde und Erfahrung geeignet ist.
Die Bezirkseinteilung entnehmen Sie dem Dokument "Bauordnungsbezirke Stadt Löhne" (Rubrik "Downloads").
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erforderliche Unterlagen
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Für die Bearbeitung einer Beseitigungsanzeige ist ein vollständig ausgefüllter amtlicher Vordruck (Anzeige der Beseitigung von Anlagen) erforderlich; siehe Anlagen im Bereich "Downloads".
Weiter muss ein Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens beigefügt werden. Der Beseitigungsanzeige muss bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beigefügt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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