Einwohnerantrag
Hinweise für Willich
Beschreibung
Hinweise für Willich
Einwohner/-innen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Willich
Damit der Einwohnerantrag Gültigkeit besitzt, muss er festgelegten Formalien entsprechen.
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Der Einwohnerantrag muss in kreisangehörigen Gemeinden, wie die Stadt Willich eine ist, von mindestens 5 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern, in kreisfreien Städten von mindestens 4 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch 8.000 Einwohner, unterzeichnet werden.
Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Willich
Der Antrag muss 14 Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 14 Tagen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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