Unerlaubte Abfallablagerung
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Annahme und Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Meldungen über unerlaubte Abfallablagerungen Veranlassen einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Durchführen ordnungsrechtlicher Verfahren gegen den Handlungs- oder Zustandsstörer (Grundstückseigentümer) Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verursacher
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Altlastenauskunft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Ablagerungsort der Abfälle innerhalb des Stadtgebietes Dortmund telefonische oder schriftliche Meldung elektronische Meldung an umweltamt@stadtdo.de oder info@edg.de oder Dreckpetze-App unter
www.edg.de/dreckpetze
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Kreislaufwirtschaftgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ortssatzung
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016