Wilder Müll Entsorgung

    Unerlaubte Abfallablagerung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Annahme und Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Meldungen über unerlaubte Abfallablagerungen Veranlassen einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Durchführen ordnungsrechtlicher Verfahren gegen den Handlungs- oder Zustandsstörer (Grundstückseigentümer) Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verursacher

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Altlastenauskunft

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: altlastenauskunft@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25422

    Fax: +49 231 50-25422

    E-Mail: umweltamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Ablagerungsort der Abfälle innerhalb des Stadtgebietes Dortmund telefonische oder schriftliche Meldung elektronische Meldung an umweltamt@stadtdo.de oder info@edg.de oder Dreckpetze-App unter

    www.edg.de/dreckpetze

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Kreislaufwirtschaftgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ortssatzung

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de