Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Schadensmeldungen jeglicher Art können Sie uns gerne über das Formular unter "Onlinedienstleistung" mitteilen.

    Sie haben auch die Möglichkeit der telefonischen Mitteilung an unser zentrales telefonisches Service-Center (TSC), siehe hierzu unter "Zuständige Kontaktpersonen".

    Machen Sie bitte möglichst genaue Angaben zum Schadensort und zur Art des Schadens, gegebenenfalls auch zur Uhrzeit des Schadenseintritts. Geben Sie bitte auch Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) für eventuell notwendige Rückfragen an.
    Sie erleichtern damit den zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung Paderborn die Schadensbehebung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cdb33274f30e21e9536c8bee59917779

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haupt- und Personalamt - Zentrale Dienste - Telefonisches Service-Center (TSC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsener Straße 95

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de