Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft.

    Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden!

    Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen!

    Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
    • Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de