Wilden Müll melden
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft.
Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden!
Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen!
Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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