Wilden Müll melden
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, können sie es direkt beim Bürgerbüro melden. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Auch die wilde Entsorgung von Gartenabfällen auf anderen Grundstücken oder in der wilden Natur stellt einen Verstoß gegen das geltende Abfallrecht dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Unerlaubte Abfallablagerungen können direkt beim Bürgerbüro gemeldet werden oder online auf www.muell-weg.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Es sind folgende Angaben notwendig:
- Beschreibung der Müllablagerung
- Besteht eine Gefährdung durch den Müll (z.B. scharfkantige Gegenstände o.ä.)?
- Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
- Name, Anschrift und Telefonnumer der meldenden Person (für evtl. Rückfragen, insbesondere als Zeuge einer Müllablagerung)
- Wurde beobachtet, wer den Müll abgelagert hat? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (z.B. Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen usw.)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Lemgo
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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