Wilden Müll melden
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Um das Stadtbild und die Lebensqualität in der Stadt Lage zu verbessern, benötigen wir Ihre Unterstützung. Hier nehmen wir Hinweise und Anregungen von Ihnen entgegen, um auf Probleme aufmerksam zu werden und diese für unser aller Wohlbefinden zu beseitigen. Ob flackernde Straßenlaternen, Schlaglöcher, wilde Müllablagerungen oder ein Pflasterstein locker sitzt- teilen Sie uns Ihre Entdeckung schnell und unkompliziert mit.
Helfen Sie uns dabei, Schäden zu entdecken und Mängel zu beheben. Mit dem Lagenser Mängelmelder haben Sie den direkten Draht zur Stadtverwaltung - entweder per Smartphone sofort an Ort und Stelle oder am PC bequem von zu Hause aus.
Weil der Stadtverwaltung Transparenz und eine nachvollziehbare Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung wichtig sind, zeigt der Mängelmelder online auf den ersten Blick, ob der Hinweis in der Stadtverwaltung registriert wurde, wie der Bearbeitungsstand ist und wann er den Status erledigt hat. Hinzu kommt, dass mit dem System auch die interne Kommunikation einfacher ist. Dank des Mängelmelders können die zuständigen Stellen im Rathaus über Mängel und Ärgernisse aller Art schneller unterrichtet werden und diese schneller beheben. Sie sind dabei ganz bequem von zu Hause immer aktuell informiert.
Bitte melden Sie keine Notfälle! Wenden Sie sich hierzu an die Polizei oder die Feuerwehr!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Lage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Kosten
Hinweise für Lage
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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