Wilden Müll melden
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Die Abfallberatung steht Ihnen bei fast allen Fragen rund um das Thema Abfall zur Verfügung.
Einige Beispiele sind:
- Abfalltrennung
- Abfallbehälter (Mülltonnen)
- Abfallentsorgung
- Abfallgebühren
- Abfuhrtermine
- Kurzfristig mehr Müll.
Einige dieser Themen werden bereits im Serviceportal selbst beahandelt. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen" .
Des Weiteren finden Sie zu den meisten Themen hilfreiche Informationen auf unsere Homepage. Schauen Sie daher unbedingt unter folgendem Link
Zusätzlich finden Sie weiter unten "Onlinedienstleistungen" und auf der rechten Seite "Weiterführende Links", die Ihre Fragen beantworten können.
- Ein Beispiel ist unser "Online Abfallkalender". Mit diesem können Sie ganz einfach die Abfuhrtermine für Ihren Wohnsitz ermitteln. Anschließend können Sie Ihre Termine bequem in Ihren Kalender auf dem Handy übertragen. Alternativ steht Ihnen ein PDF mit Ihren Terminen zur Verfügung.
Sollten Ihre Fragen hierdurch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformlar auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Abfallberatung / Kontaktperson.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Spenge
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Hinweise für Spenge