Wilden Müll melden
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei (Telefonnummer 110), wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.
Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, per Mängelmelder der Stadt Löhne oder beim Kreis Herford anzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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