Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

    Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei (Telefonnummer 110), wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.

    Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, per Mängelmelder der Stadt Löhne oder beim Kreis Herford anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f5be7660e6e47db8b4ca73a26ee85503

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Abgaben und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de