Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh als untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Abfallbeseitigung und Abfallverwertung. Er geht auf seinem Gebiet wilden Müllkippen in der Landschaft, unzulässigen Abfallablagerungen (zum Beispiel Bauschutt oder abgestellte Schrottautos) und Abfallverbrennungen nach.

    Die untere Abfallwirtschaftsbehörde hat die Möglichkeit, Bußgelder zu erlassen und die Beseitigung wilden Mülls zu verlangen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2195eb30816cbdd59b640b34b10d2d3a

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    Fax: 05241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de