Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Troisdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Das Ablegen von Abfällen und Müll jeder Art im öffentlichen Raum auf Straßen oder Plätzen ist illegal.

    Abgelegte Abfälle ("Wilder Müll") - auch überfüllte Abfallbehälter, Altglas- oder Altkleidercontainer - melden Sie der Stadt. Gemeldete Müllaufkommen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden durch den Baubetriebshof entsorgt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fbd09c612685b9b7822b3e944d6bb5a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Troisdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Troisdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Unter Telefon 02241/900-601 erreichen Sie die Abfall-Hotline des Baubetriebshofes. Oder Sie teilen Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail dem/der genannten Ansprechpartner*in mit.

    Über das Beschwerdeformular können Sie Aufkommen von "Wildem Müll" online an die Stadt melden.

    Fristen

    Hinweise für Troisdorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Troisdorf

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de