Wilden Müll melden
Hinweise für Troisdorf
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Das Ablegen von Abfällen und Müll jeder Art im öffentlichen Raum auf Straßen oder Plätzen ist illegal.
Abgelegte Abfälle ("Wilder Müll") - auch überfüllte Abfallbehälter, Altglas- oder Altkleidercontainer - melden Sie der Stadt. Gemeldete Müllaufkommen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden durch den Baubetriebshof entsorgt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
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Unter Telefon 02241/900-601 erreichen Sie die Abfall-Hotline des Baubetriebshofes. Oder Sie teilen Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail dem/der genannten Ansprechpartner*in mit.
Über das Beschwerdeformular können Sie Aufkommen von "Wildem Müll" online an die Stadt melden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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