Wilden Müll melden
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Im Radevormwalder Stadtgebiet gibt es leider immer wieder wilde Müllablagerungen (= Müllkippen).
Viele dieser wilden Müllkippen sind mehr oder weniger frei zugänglich (zum Beispiel im Wald), so dass hier die Stadt zumindest für den Abtransport und die Entsorgung der Abfälle zuständig ist.
Die Kosten sind oftmals sehr hoch und beinhalten u.a. Arbeitskosten für Säuberung, Transportkosten, Deponiekosten, evtl. Analyseuntersuchungen, Rekultivierung des Geländes (Abpflanzungen, Abdeckungen, Abzäunungen), Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich von Wasserläufen, evtl. Steinschüttungen.
Leider ist nicht auszuschließen, dass schon geräumte Kippen weiterhin widerrechtlich genutzt werden oder neue wilde Müllkippen entstehen.
In diesem Zusammenhang wird nachdrücklich auf folgende Tatsache hingewiesen: Auch Biomüll ist Abfall im Sinne des Abfallgesetzes und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Kompostierung sollten viel stärker genutzt werden. Letztendlich muss jeder Steuerzahler für die Beseitigung und Entsorgung wilder Müllkippen zahlen.
Durch den sogenannten Biomüll kann es zu unerwünschten Eutrophierungen kommen; weiterhin kann das Oberflächenwasser besonders im Bereich von Siefen stark belastet werden. Desweiteren wird durch die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Landschaft die Ausbreitung von gefährlichen Pflanzen - wie zum Beispiel der Herkulesstaude - gefördert.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Radevormwald
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Radevormwald
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Radevormwald
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016