Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Im Folgenden erhalten sie einen Überblick über die für Ihren Fall zuständige Behörde:

    Bei Abfallablagerungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, ohne das eine Verursacherin oder ein Verursacher ermittelbar ist und im Forst, wenn es sich um einen Gemeinde-, Verbands- oder Bundeswald handelt, ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.

    Bei Abfallablagerungen auf privaten Flächen, oder grundsätzlich, wenn eine Verursacherin oder ein Verursacher ermittelbar ist, ist als Sonderordnungsbehörde der Kreis Euskirchen zuständig. Den Sachbearbeiter finden Sie nebenstehend.

    Bei Abfallablagerung im Privatwald ist als Sonderordnungsbehörde das Forstamt zuständig.

    Bei Abfallablagerungen in unmittelbarer Nähe oder auf Straßen sind als Sonderordnungsbehörde die folgenden Straßenbaulastträger zuständig:

     

    Unsachgemäßer Umgang mit Asbest:

    Lagerung und Entsorgung von Asbestabfällen - Kreis Euskirchen / Abfallwirtschaft.

    Bei unsachgemäßen Arbeiten vor Ort kann ein Verdacht auf eine Straftat bestehen - Polizei

    Sollte eine Firma unsachgemäß mit den Asbestabfällen umgegangen sein, dann wenden Sie sich bitte an den Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_881cefce8fa6c3b4bd8af7d5c524bc81

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de