Wilden Müll melden
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Stadt Herzogenrath erbringt im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung u.a. folgende Dienstleistungen:
- Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken ("Wilder Müll")
- Aufstellung, Unterhaltung und Erweiterung von Straßenpapierkörben
- Gebührenkalkulation nach den Vorschriften des KAG NRW und LAbfG NRW
- Abfallberatung für das Duale System
- Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen (Glascontainer)
Für die Meldung im Bereich "Wilder Müll" steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Alle übrigen kommunalen Abfallentsorgungsleistungen (z.B. Müllabfuhr, Bereitstellung von Abfallbehältern, Abholung von Sperrmüll, Grünschnittsammlungen, etc.), die mit der Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren an die Stadt Herzogenrath abgegolten werden, liegen im Zuständigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR.
Für weitere Informationen erreichen Sie die Homepage der RegioEntsorgung AöR über diesen Link (hier klicken).
Die Bereitstellung und Abfuhr der Gelben Säcke/Gelben Tonnen erfolgt ausschließlich im Rahmen des rein privatwirtschaftlichen Dualen Systems nach dem Verpackungsgesetz. Der beauftragte Entsorger und Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen ist die Schönmackers Umweltdienste GmbH (Homepage: www.schoenmackers.de).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Ortsrecht: Abfall
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herzogenrath
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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