Wilden Müll melden
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Hier können wilde Müllablagerungen (z. B. der blaue Sack auf dem Parkplatz, falsch befüllte Straßenpapierkörbe etc.) gemeldet werden.
Jeder Beschwerde wird nachgegangen und bei Feststellung des Verursachers wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Die Kosten für die Entsorgung des wilden Mülls werden geltend gemacht.
Bitte nutzen Sie unsere Dienstleistung Mängelmeldung, um uns wilden Müll online zu melden.
Eine Beschwerde kann auch telefonisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beitrags- und Umweltabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Baesweiler
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Hinweise für Baesweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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