Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Hier können wilde Müllablagerungen (z. B. der blaue Sack auf dem Parkplatz, falsch befüllte Straßenpapierkörbe etc.) gemeldet werden.

    Jeder Beschwerde wird nachgegangen und bei Feststellung des Verursachers wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Die Kosten für die Entsorgung des wilden Mülls werden geltend gemacht.

    Bitte nutzen Sie unsere Dienstleistung Mängelmeldung, um uns wilden Müll online zu melden.
    Eine Beschwerde kann auch telefonisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7300a346781b4ae073775f765ee2e264

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beitrags- und Umweltabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de