Wilder Müll Entsorgung

    picobello in 48 Stunden

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Es passiert immer wieder, dass Menschen ihren Müll einfach illegal auf öffentlichem Boden abladen - an der Straße, im Wald, auf der Wiese und vor allem an Stationen von Altglas-  und Altkleidercontainern. Zum Ärger von allen anderen. Leider gibt es dieses "Phänomen" auch in Dinslaken.

    Die Stadt Dinslaken gibt daher ein Versprechen ab:

    "picobello in 48 Stunden"!

    Wenn Bürgerinnen und Bürger uns eine wilde Müllkippe im öffentlichen Raum über die unten angegebene Hotline, E-Mail-Adresse oder App melden, dann werden wir den Müll innerhalb von 48 Stunden beseitigen.

    Für die Beseitigung von Müll auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer/-innen bzw. die Verursacher/-innen verantwortlich.

    Sollte es sich um Gefahrenstoffe oder -materialien handeln, deren Entsorgung nicht der DIN-Service, sondern eine Fachfirma vornehmen muss, dann kann die "48 Stunden-Garantie" evtl. nicht eingehalten werden. Dafür bitten wir bereits jetzt um Verständnis.

    Die Stadt nimmt außerdem gerne sachdienliche Hinweise entgegen, die zu den Verursacherinnen und Verursachern von wilden Müllkippen führen. Denn Müll in die Umwelt zu kippen ist nicht nur verboten, sondern schadet Böden, Gewässern, Pflanzen, Tieren und Menschen gleichermaßen.

    Bitte kontaktieren Sie uns über die städtische Picobello-Telefonnummer 02064/66555 oder die E-Mail-Adresse 48@dinslaken.de

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L81402 | Stefan Hodak

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L81401 | Ralf Köster

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Dinslaken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de