Wilden Müll melden
Hinweise für Neuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (kurz: AWL Neuss GmbH).
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Sollten Sie eine solche illegale Entsorgung beobachten oder eine wilde Müllkippe finden, dann informieren Sie bitte das AWL-Kundenzentrum unter 0 21 31/ 12 44 80 oder online über den Mängelmelder.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
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