Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (kurz: AWL Neuss GmbH).

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Sollten Sie eine solche illegale Entsorgung beobachten oder eine wilde Müllkippe finden, dann informieren Sie bitte das AWL-Kundenzentrum unter 0 21 31/ 12 44 80 oder online über den Mängelmelder.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_072f3002e9f0c038f1c8cf367458f7bd

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    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Moselstr. 27a

    41464 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 12448-0

    Fax: 02131 12448-82

    E-Mail: info@awl-neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de