Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann die verursachende Person des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Das Einsammeln und Entsorgen des wilden Mülls verursacht auch in der Stadt Dormagen hohe Kosten, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen, denn die Dormagener Einwohner bezahlen dies mit ihrer Abfallgebühr.

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, nutzen Sie hierzu unseren Mängelmelder.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_708e6f185ce22fc4dff2234c499a1d8c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ratsbüro und Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Die Freigabe einer Meldung erfolgt grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Mangels ab. 

    Es ist zu beachten, dass der Mängelmelder außerhalb der Dienstzeiten bzw. am Wochenenden nicht bearbeitet wird. 

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de