Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Das Umwelttelefon der Stadt Goch ist die zentrale Anlaufstelle für Auskünfte, Fragen und Beschwerden aller Art, die die Umwelt betreffen.

    Wenn Sie zum Beispiel eine wilde Müllkippe entdeckt haben oder Ratten gesehen haben, die aus der Kanalisation kommen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch bei Geruchs- und Lärmbelästigungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Das Umwelttelefon ist für Sie während der regulären Dienstzeiten zu erreichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dab210ef20175779a42aae66cdc20d95

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamleitung Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de